Brandschutzgerechtes Verhalten

…im Wohnbereich

Die Entstehungsursachen von Wohnungsbränden sind so vielfach, daß eine komplette Aufzählung fast unmöglich erscheint. Die kleinsten Ursachen können oftmals verheerende Ausmaße annehmen. Es wird immer wieder festgestellt, daß die häufigste Ursachen der Brandentstehung in der Nutzung von defekten und veralteten, elektrischen Haushaltsgeräten zu finden sind. Aus diesem Grunde bitten wir Sie folgende Hinweise zu befolgen:

  • Reparaturen an Gas- und Elektrogeräten nur vom Fachbetrieb durchführen lassen
  • Eingeschaltete Elektrogeräte, wie Bügeleisen, Herd, Kaffeemaschine usw. nie unbeaufsichtigt lassen
  • Nur VDE- und GS-Zeichen geprüfte Elektrogeräte verwenden
  • Bei Ofenheizung erst die Feuerungstür schließen, wenn der Brennstoff durchgebrannt ist
  • Keine brennbaren Stoffe in unmittelbarer Nähe des Ofens lagern
  • Asche im Metallbehälter aufbewahren und erst nach Abkühlung entsorgen
  • Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Altpapier und feuergefährlichen Abfällen in der Wohnung unbedingt vermeiden
  • Niemals offenes Feuer (z.B. Kerzen) unbeaufsichtigt lassen
  • Brennendes Fett (z.B. in Pfanne oder Fondue- Gerät) nie mit Wasser löschen, sondern mit Wolldecke oder passenden Deckel ersticken
  • Zigaretten- oder Zigarrenreste nur in nicht brennbaren Behältnissen ablegen
  • Niemals im Bett rauchen

…im Dachboden/Dachstuhlbereich

Typische Brandursachen für Dachstuhlbrände sind fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftungen. Serientäter stecken Gerümpel in leicht zugänglichen Dachböden an, Kinder spielen und „kokeln“, Obdachlose übernachten in unverschlossenen Dachböden und hantieren leichtsinnig mit offenem Feuer.

  • Türen zu Dachböden immer abschließen
  • Dachböden müssen entrümpelt sein
  • Dachböden regelmäßig auf Nachtlager oder „Kinderspielplätze“ kontrollieren
  • Treppenaufgänge und Treppenpodeste nie als Abstellplatz mißbrauchen (Rettungsweg für Bewohner und Angriffsweg für die Feuerwehr)
  • Dachböden elektrisch beleuchten (VDE-Richtlinien beachten)
  • In Dachböden nicht rauchen, kein offenes Feuer benutzen
  • Leitern für Dachausstiege müssen vorhanden und sicher begehbar sein

…Kellerbereich

Während Dachstuhlbrände meistens höheren Schaden verursachen, stellen Kellerbrände häufig eine größere Gefährdung der Hausbewohner dar. Durch offen stehende oder durch von der Feuerwehr zur Brandbekämpfung geöffnete Kellertüren gelangt der Brandrauch zunächst in die Treppenräume und bei falschem Verhalten der Hausbewohner, infolge des Öffnens der Wohnungstüren, auch in die Wohnungen und führt dort zu starken Verqualmungen und evtl. zu Panikreaktionen der Bewohner. Zur Vermeidung sind die Wohnungseingangstüren grundsätzlich geschlossen zu halten und den Anweisungen der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.
Für Kellerbrände gibt es ähnliche Ursachen wie für Dachstuhlbrände. Durch die Ansammlung vielfach großer Mengen brennbarer Materialien besteht in Kellerräumen eine erhebliche Brandgefahr. In Neubauten sind bauliche Maßnahmen zur Abtrennung der Kellerräume vom übrigen Wohngebäude vorgeschrieben, u.a. feuerbeständige Wände und Decken und feuerhemmende, selbstschließende Türen zu den Treppenräumen. Bei Altbauten sind diese Maßnahmen meistens nicht vorhanden. Aufgrund des Bestandschutzes für Altbauten können verbesserte bauliche Brandschutzmaßnahmen jedoch grundsätzlich nur freiwillig vom Hauseigentümer veranlaßt werden.
Eine weitere erhebliche Brand- und Explosionsgefahr besteht, wenn Kraftstoffe, Farben, Lacke, Verdünner, Spraydosen, Campinggasflaschen usw. in Kellern aufbewahrt werden. Die meisten brennbaren Dämpfe sind schwerer als Luft und sammeln sich daher vorzugsweise in Kellern an. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten ist daher nur in geringem Maße zulässig (max. 20 Liter in nicht zerbrechlichen Behältern für den gesamten Kellerraum – nicht pro Kellerverschlag). Die Lagerung von Druck- und Flüssiggasbehältern im Kellerbereich ist völlig verboten.

  • Kellertüren sollten feuerhemmend, selbstschließend und verschlossen sein
  • Hausanschlussräume sollten gekennzeichnet werden
  • Absperrvorrichtungen (Gas, Wasser, Strom) müssen zugänglich und die Türen hierfür müssen beschriftet sein
  • die Kellergänge sind frei zu halten
  • Kellerräume ständig entrümpeln
  • Kellerfenster – auch von Mieterkellern – sollen zugänglich sein, sie dienen im Brandfall als Rauchabzug
  • Kellergänge sind elektrisch zu beleuchten (VDE-Richtlinien beachten), kein offenes Licht verwenden
  • In Kellerräumen keine Behälter mit Flüssiggas, keine Druckgasflaschen und keine Spraydosen lagern
  • Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur in den erlaubten geringen Mengen entsprechend der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten ( VbF ) gelagert werden
  • Handwerks- und Bastelarbeiten, bei denen Lösungsmitteldämpfe freigesetzt werden oder bei denen mit offener Flamme hantiert wird, sind in Kellerräumen zu unterlassen
  • Reinigungsöffnungen der Schornsteine sind zugänglich zu halten
  • bei Holzbalkendecken muß der Unterputz unbeschädigt sein
  • Eingefrorene Wasserrohre nie mit offener Flamme auftauen
  • Zuluftöffnung von Heizräumen offen halten, Feuerlöscher und Absperrorgane müssen zugänglich sein
  • bei Ölheizungen: Anstriche, Beleuchtung, Rohrverbinder und den Grenzwertgeber in Ordnung halten