Stellen Sie sich vor, Sie oder Ihre Kinder sind gefangen in einem brennenden Gebäude oder Unfallfahrzeug. Sekunden ziehen sich wie Stunden und Sie möchten einfach nur raus. Aber die Helfer, die Ihnen die Rettung ermöglichen könnten, stehen ein paar Blocks entfernt hinter geparkten Autos. Ein leider alltägliches Szenario.
Immer wieder gibt es sehr unangenehme Situationen für Feuerwehr und Rettungsdienste aufgrund schlecht geparkter Fahrzeuge.
Die einfachste Regel vorab:
Ein LKW muss jederzeit zwischen den geparkten Fahrzeugen durchkommen.
Leider passt unsere Ausrüstung weder in einen Kleinwagen, noch einen Kleintransporter.
Die Strassenverkehrsordnung (hier u.A. §12 StVO) muss so wie so beachtet werden. Die Abstände dürfen aber ruhig auch etwas grosszügiger ausgelegt werden.
Halten/Parken auf 2-spurigen Strassen
gegenüber: Bitte halten Sie mindestens 3,5m Abstand.
Halten/Parken auf schmalen Strassen
Bitte parken Sie mind. 10m versetzt:
Bei Kreuzungen und Einmündungen
Halten oder parken Sie nicht gegenüber einer Einmündung oder Einfahrt, auch wenn mehr als 3,5m Platz wäre. Generell sollte der Abstand zu einer Kreuzung oder Einmündung min. 5m oder besser 10m sein:
Freihalten von Feuerwehr Aus- und Zufahrten (Rettungswege)
Speziell das Zuparken von Aus- oder Zufahrten die als Rettungsweg bestimmt sind, kostet sehr schnell Menschenleben. Oft gibt es nicht einmal eine alternative Möglichkeit für die Feuerwehr, um zum Ziel zu kommen. Diese speziell gekennzeichneten Flächen sind unbedingt frei zu halten – auch für „nur 5 Minuten“.
Rettungsgasse
Auf mehrspurigen Strassen und bei Staubildung ist es oft schwer für die Einsatzkräfte durch zu kommen. Bilden Sie bitte eine Rettungsgasse, zwischen der linken Spur, und der Spur rechts daneben.
Und eine letzte Bitte:
Stehen Sie bei Einsätzen nicht im Weg, um zu „gaffen“ oder sogar Fotos und Filme zu machen. Sie behindern die Arbeit der Rettungskräfte und verletzen die Privatsphäre der Opfer. Danke!
Illustrationen: Andreas Berger