Kapitel 14 – Pflichtexemplare

Pflichtexemplare?

„…was soll das denn sein?“ – Im Austausch mit anderen Wehren, auch solchen die bereits eine Festschrift veröffentlich haben, die normale Reaktion auf das Thema. 

Worum handelt es sich hier? Der deutsche Staat und die Länder selbst unterhalten Bibliotheken zur Sammlung, Katalogisierung und Bereitstellung von Kulturgut in Form von Druckerzeugnissen und Tonaufnahmen.

Per Gesetz müssen Pflichtexemplare auf eigene Rechnung an diese Bibliotheken gesandt werden.  Dies gilt nicht nur für große Verlage. Alle Veröffentlichungen, ab einer Auflage von zehn Stück sind abgabepflichtig! Egal ob Verlag, Verein, oder Privatpersonen. Die im Gesetz genannten Ausnahmen sind überschaubar und keinesfalls auf eine Festschrift anzuwenden.

Die Reaktion von vielen ist oft: „den Sch… machen wir nicht“. Aber mal abgesehen von den relativ strengen Strafen, die einer Missachtung folgen können – so schlecht ist das Prinzip doch gar nicht!

Da es hier vor Allem um die Erhaltung geht, kann man sich quasi darauf verlassen, dass zumindest diese Exemplare perfekt gelagert auch zukünftigen Generationen zur Verfügung stehen. Und ein Katalogeintrag bei der „Deutschen Nationalbibliothek“ ist doch auch was fürs Ego 😉

Wo und wie viele müssen abgegeben werden?

Zunächst einmal benötigt die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt und Leipzig zwei Exemplare. Es genügt, an eine der beiden Adressen beide Exemplare zu versenden.

Zur Recherche: www.dnb.de

Dann gibt es noch in jedem Bundesland eine oder mehrere Bibliotheken.

Bei uns in Baden-Württemberg gibt es gleich zwei davon. Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart. Laut Homepage der Württembergischen Landesbibliothek muss je ein Exemplar nach Stuttgart und eines nach Karlsruhe gesandt werden (Stand 01/2019). Wir bekamen ein Exemplar wieder zurück gesandt, mit dem Hinweis, es würde nur noch ein Exemplar genügen, idealerweise an die zuständige badische oder württembergische Adresse. (Dies stellt natürlich wieder keine Rechtsberatung durch uns dar. Wenn Ihr auf Nummer sicher gehen wollt, schickt Eure Exemplare an beide Bibliotheken).

Für die anderen Bundesländer hilft Euch eine Internetrecherche mit den Stichwörtern „Pflichtexemplar <Bundesland>“ weiter.

Wie genau der Versand auszusehen hat, ist leider sehr dürftig auf den Homepages beschrieben. Wir haben die Bücher an die jeweiligen offiziellen Adressen gesandt, mit 2.Adresszeile „Pflichtexemplar“.

Die Bibliotheken ziehen sich die notwendigen Angaben dann selbst aus dem Impressum des Buches. Sollte dort eine Angabe fehlen, z.B. zur Auflage, könnt Ihr diese noch in einem Anschreiben ergänzen.

Der endgültige Eintrag im Katalog kann dann bis zu 12 Monate dauern. 

Die Einträge unserer Festschrift findet Ihr hier:

Autor: Andreas Berger